Zahnersatz Sowohl Kronen als auch Brücken sind festsitzender Zahnersatz.
Ist ein Zahn so weitgehend zerstört, dass er weder mit einer Füllung, noch mit einem Inlay dauerhaft erhalten werden kann, braucht er eine Krone. Dabei wird der Zahn, nach einer aufbauenden Füllung aus Zement oder Kunststoff, rundherum abgeschliffen, damit er eine Krone aufnehmen kann. Die Krone stabilisiert die restliche Zahnsubstanz, schützt sie vor weiterer Zerstörung und stellt die Funktion des Zahnes wieder her.
Kronen können wahlweise aus Metall (Goldlegierung oder Stahl) und mit einer zahnfarbenen Verblendung aus Keramik hergestellt werden. Sie können aber auch gänzlich Metall-frei, nur aus Keramiken hergestellt werden. Die Funktion und Haltbarkeit werden von der Ausführung nicht beeinflusst. Wohl aber die Bioverträglichkeit und das ästhetische Ergebnis. Da die gesetzlichen Krankenkassen, unabhängig von der Ausführung, immer den gleichen, Bonus-abhängigen Festzuschuss leisten, variieren die Eigenanteile bei verschiedenen Ausführungen einer Krone erheblich. Der Festzuschuss berechnet sich nach dem 50%igen Anteil der Versorgung mit einer Stahlkrone, im Frontzahngebiet incl. einer zahnfarbenen Verblendung der Vorderfläche (Regelversorgung). Gleiches gilt für die Versorgung mit Brücken.
Mit einer Brücke können fehlende Zähne ersetzt werden. Dabei werden die Zähne, die eine Lücke begrenzen, zur Aufnahme von Kronen abgeschliffen. Zusammen mit der Anfertigung der Kronen im Dentallabor, werden gleichzeitig die fehlenden Zähne zwischen die Kronen eingearbeitet. Es entsteht so ein einziges Werkstück, mit der sowohl die angrenzenden Zähne der Lücke, als auch die fehlenden Zähne selbst, in einem Stück rekonstruiert werden. Auch hier sind alle o. g. Ausführungsvarianten möglich.
Festsitzender Zahnersatz ist allerdings nur bis zu einer gewissen Anzahl von fehlenden Zähnen möglich und benötigt jeweils vor und hinter der Lücke einen tragenden Pfeilerzahn (Brückenanker). Fehlen zu viele Zähne oder gibt es keine tragfähigen Pfeilerzähne mehr, muss auf herausnehmbaren Zahnersatz oder Implantate zurückgegriffen werden.
Herausnehmbarer Teilzahnersatz ersetzt alle fehlenden Zähne eines Kiefers und wird mit Klammern, Geschieben oder Teleskopkronen an den restlichen Zähnen befestigt. Er muss zur Zahnpflege herausgenommen werden. Die Vollprothese, zum Ersatz aller Zähne, ist die letzte aller möglichen Varianten des herausnehmbaren Zahnersatzes.
Durch Zahnimplantate kann die Notwendigkeit einer Brücke entfallen, z. B. wenn die Nachbarzähne einer Lücke unversehrt sind und man sie deshalb nicht zur Anfertigung von Kronen abschleifen möchte. Auch kann mit Implantaten, die Anfertigung von herausnehmbarem Zahnersatz vermieden werden, wenn mit ihnen fehlende Pfeilerzähne ersetzt werden können. Haften Prothesen nicht mehr ausreichend im Mund, kann mit Implantaten wieder ein ausreichender Halt hergestellt werden.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan, die in den Kieferknochen eingeschraubt werden und dort fest Einheilen. Auf ihnen können künstliche Zähne (Kronen) oder Halteelemente für Prothesen (z. B. Kugelknopfanker oder Teleskopkronen) dauerhaft befestigt werden. Auf Implantaten kann also festsitzender Zahnersatz befestigt werden, der bei Bedarf wiederum herausnehmbaren Zahnersatz im Mund zu fixieren vermag.
Die Versorgung mit Zahnersatz, gleich welcher Art, stellt immer den Abschluss einer Sanierung beim Zahnarzt dar. Eventuell nötige Prophylaxe, Extraktionen, restaurierende Therapie (Füllungen) oder eine notwendige Zahnfleischbehandlung müssen vorher abgeschlossen worden sein.