Ästhetische Zahnheilkunde Hiermit ist eine Versorgung gemeint, welche mit einer Verbesserung, des optischen Erscheinungsbildes einhergeht, oder eine einwandfreie Ästhetik wieder herstellt.
Wie schon im Bereich restaurative Zahnheilkunde beschrieben, kommen hier nur die ästhetisch hochwertigsten Materialien zum Einsatz. Der Grund für die Behandlung liegt hier nicht immer in einer medizinischen Notwendigkeit: Die Indikation für die Behandlung kann sich ebenfalls in der Verbesserung des Erscheinungsbildes eines Patienten begründen. Dies kann sowohl bei der erstmaligen Anfertigung oder der Erneuerung von vorhandenen Füllungen oder bestehendem Zahnersatz – sei er festsitzend oder herausnehmbar – der Felsen.
Mit Veneers (festsitzende Keramikschalen auf Zähnen im sichtbaren Bereich) lassen sich zum Beispiel großflächige Defekte, tiefe Verfärbungen, angeborene Deformationen oder kleinere Fehlstellungen absolut einwandfrei korrigieren.
Durch die Verwendung von metallfreien Kronen und Brücken lassen sich die dunklen Ränder, die sich bei älteren, verblendeten Metallkronen häufig zeigen, vermeiden oder beseitigen.
Mit voll keramischen Restaurationen erzielt man besonders natürlich erscheinende Ergebnisse. Sie lassen sich von natürlich schönen Zähnen nicht mehr unterscheiden.
Durch ein Bleaching lassen sich Farbpigmente, die sich im Laufe der Jahre in die Zahnoberfläche eingelagert haben, bleichen. Voraussetzung ist eine vorangegangene, professionelle Zahnreinigung und eine anschließende Fluorierung der Zähne.
Verfärbt sich ein Zahn in Folge einer Wurzelbehandlung, kann durch das Einbringen eines Bleichmittels wieder aufgehellt werden, sodass eine Überkronung aus ästhetischen Gründen überflüssig werden kann. Hierbei würde zur Stabilisierung des Zahnes ein weißer Keramikstift in der Wurzel verankert werden. Gleiches gilt für die Versorgung mit voll keramischem Zahnersatz.
Wenn gleichzeitig eine medizinische Indikation zur Versorgung oder Neuversorgung des entsprechenden Zahnes mit Zahnersatz besteht, kann die Behandlung im üblichen Rahmen (mit Eigenanteil) über die gesetzliche Krankenkasse bzw. der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Rein ästhetische (Schönheits-) Korrekturen sind gänzlich privat zu bezahlen.