Endodontie (Wurzelbehandlung) wann muss eine Wurzelbehandlung gemacht werden?
Mit einer Endodontie (Wurzelbehandlung) ist die Entfernung der lebenden oder abgestorbenen Pulpa (Nerv und Gefäßstrang) aus dem Inneren des Zahnes gemeint. Der Zahn selbst bleibt dabei erhalten.
Hat sich die Pulpa aufgrund einer weit fortgeschrittenen Karies oder eines Traumas entzündet, äußert sich dies oftmals durch sehr starke Zahnschmerzen. Ohne Behandlung hören diese meist irgendwann abrupt auf.
Die Pulpa ist dann abgestorben (devital). Das im Zahn eingeschlossene, abgestorbene Gewebe verursacht in der Regel nach einiger Zeit eine Entzündung im Kieferknochen (Ostitis).
Diese kann völlig unbemerkt, also schmerzfrei bleiben, einen Fistelgang begründen oder eine Schwellung (Abszess) im Bereich des betroffenen Zahnes hervorrufen. Für alle Verlaufsformen gibt es nur eine mögliche Therapie: die Wurzelbehandlung (endodontische Behandlung).
Ablauf der Endodontie / Wurzelbehandlung bei Ihrem Zahnarzt in Dreieich
Zu Beginn der Endodontie / Wurzelbehandlung wird der innere Hohlraum des betreffenden Zahnes von der Kaufläche her eröffnet und gesäubert. Anschließend werden mit nadelförmigen Feilen die Wurzelkanäle, die in den Zahnwurzeln liegen, ausgefeilt, erweitert und ggf. mehrfach mit desinfizierenden Medikamenten behandelt. Schließlich wird eine gut abdichtende Wurzelkanalfüllung in die Zahnwurzeln eingebracht, die bis an die Spitze der Zahnwurzeln im Knochen reicht.
Die Länge der Zahnwurzeln muss dabei exakt bestimmt werden (elektrometrische Messung). Diese Leistung ist privat zu bezahlen, spart aber die sonst dafür nötigen Röntgenaufnahmen ein und reduziert so die Strahlenbelastung des Patienten. Die Wurzelbehandlung erfordert meist mehrere Termine. Zwischen den Sitzungen muss die Zugangsöffnung jeweils mit einem speicheldichten Verschluss versehen werden, um die Besiedelung mit oralen Erregern zu verhindern. Dieser provisorische Verschluss kann weder den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Daher geht diese Leistung zulasten des Patienten. Sonst ist die Wurzelbehandlung bis auf wenige Ausnahmen Kassen- bzw. Versicherungsleistung.
Nach einer entsprechenden Wartezeit sollten so behandelte Zähne mit einer Krone und einem Wurzelstift aus Metall oder Keramik versorgt werden. Endodontisch behandelte Zähne unterliegen einem deutlich höherem Frakturrisiko, wenn diese abschließende Versorgung unterbleibt. Meist bedingt jedoch der Defekt, der eine Wurzelbehandlung erst nötig gemacht hat, ohnehin eine Versorgung mit Zahnersatz.
Außerdem verfärben sich devitale und endodontisch behandelte Zähne meist, bis hin zu einer völligen Schwärzung, was eine Überkronung allein aus ästhetischen Gründen notwendig macht.
Mit Verfahren, die in der ästhetischen Zahnheilkunde Verwendung finden, kann im Frontzahngebiet oftmals auf eine anschließende Überkronung verzichtet werden, wenn die Defektsituation es zulässt.