Erweiterte Garantieleistungen
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für zahnärztliche Arbeiten beträgt aktuell 24 Monate ab dem Tag der Eingliederung in der Mundhöhle.
Ich gewähre Ihnen generell 5 Jahre Garantie auf alle nicht provisorischen und zum dauerhaften Verbleib in der Mundhöhle eingebrachten Materialien, die in meiner Praxis verarbeitet worden sind!
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie unser Prophylaxeangebot regelmäßig (wie empfohlenen) wahrgenommen haben.
Versäumen Sie es, regelmäßig von unserem Prophylaxe Angebot Gebrauch zu machen, entfällt Ihr Anspruch auf die erweiterte Garantie.
Ihre gesetzlichen Garantieansprüche bleiben Ihnen natürlich in jedem Falle erhalten.